Die Zahl der Vernünftigen wächst.

Systemgegner

Heute dürfen wir gleich vier neue Seiten bei DEURU begrüßen.

Man sieht also die Zahl der vernünftigen Webseitenbetreiber welche sich gegen das bestehende Rechtssystem, das ja nur zu Gunsten der Rechtsverdreher so gestaltet wurde, damit sich eben genau diese eine goldene Nase mit den kleinen Fehlern die einem Webseitenbetreiber so ungewollt passieren können.

Die meisten der entscheidenden Politiker sind leider selbst Rechtsverdreher, da hackt doch eine Krähe der Anderen kein Auge aus. Das wissen wir doch alle.

Darum ist es gut wenn es einen Service wie den von DEURU gibt. Schon ist die Verantwortung dahin ausgelagert wo keine deutscher Richter oder Rechtsverdreher etwas zu sagen hat. Dazu kommt, dass der Service auch noch erschwinglich ist.

Auf jeden Fall billiger als eine Abmahnung.

Was gibt es da noch zum nachdenken. Dass der Service funktioniert wird durch die Referenzen belegt.

Kämpfen wir alle für ein freies Internet in dem jeder seine Meinung sagen und vertreten kann und darf ohne darauf achten zu müssen, dass ihm gleich wieder einer eines über den Schädel zieht. Mehr ist eine Abmahnung nämlich nicht.

Deswegen DEURU, Die Einfachste Umgehung Rechtlichen Unfugs.

YouTube muss Musiktitel aus dem Netz nehmen

Das Internet-Portal YouTube darf keine Videos zu Musiktiteln mehr bereitstellen, bei denen die Musik-Verwertungsgesellschaft Gema Urheberrechte geltend gemacht hat. Dies entschied das Landgericht Hamburg am Freitag in erster Instanz.

Dem Urteil wurde grundlegende Bedeutung für das Urheberrecht im Internet beigemessen.

Bei den zwölf genannten Titeln folgte das Gericht in sieben Fällen dem Antrag der Gema. In den fünf weiteren Fällen wurde der Antrag formal zurückgewiesen, da es für ihn bereits keine Grundlage mehr gab. Hier sei es nicht ersichtlich gewesen, dass entsprechende Videos erneut auf der Plattform bereitgestellt worden seien. Das Gericht befand, dass die Google-Tochterfirma eine sogenannte Störer-Haftung habe, also für das Verhalten seiner Nutzer mitverantwortlich gemacht werden könne.

Die Richter verhängten bei Zuwiderhandlung ein Ordnungsgeld von im Einzelfall bis zu 250 000 Euro oder Ordnungshaft von höchstens sechs Monaten. YouTube kann gegen das Urteil Revision beim Oberlandesgericht Hamburg einlegen.

Und wieder ein Fall wo unsinnige Gesetze greifen.

Gerade die Gema ist etwas was wir überhaupt nicht brauchen.

Störer-Haftung, auf so ein Wort kann auch nur eine deutscher Rechtsverdreher kommen. YouTube will mit Sicherheit nicht stören. YouTube stellt eine Plattform da und bittet Usern einen Service an.
Deutsche Gericht die sowieso schon nicht rechtmäßig sind , da die BRD ein Lügengeböude ist, sprechen Urteile weil sie keine Anhnung vom Internet haben.
Bleibt zu hoffen, dass Google bzw. YouTube in die Revision geht. Obwohl auch dort die Chancen nicht unbedingt größer werden zu gewinnen.

Abmahn-Wahnsinn, CDU blockiert Gesetz

Die Justizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger macht sich für ein Gesetz stark, das “Abmahnanwälten” das Handwerk legen soll.

Doch die FDP-Politikerin wird vom Koalitionspartner, der CDU/CSU, blockiert, der das Anti-Abmahn-Gesetz nicht durchsetzen will.

Und warum machen die das?

Weil die CDU überwiegend aus Anwälten besteht:

Ein Rechtsverdreher hackt dem Anderen schließlich keine Auge aus.

Neben Politikern sind Rechtsverdreher die größten Verbrecher in sowieso kriminellen und illegalen Deutschland.