Eigener Blog: Abmahnfallen sicher umgehen

Für sogenannte Abmahnanwälte sind private Blogs nach wie vor eine durchaus interessante Einnahmequelle. Immerhin müssen auch Privatleute bei ihren Internetseiten diverse rechtliche und urheberrechtliche Punkte berücksichtigen. Darüber hinaus ist die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) für Blogbetreiber ein weiterer wichtiger Punkt. Wer also mit seinem Blog nicht gleich mit dem ersten Schritt in eine Abmahnfalle tappen möchte, sollte bestenfalls einige wichtige Dinge schon von Anfang an berücksichtigen.

Datenschutz und Datenschutzerklärung
Seit Mitte 2018 gilt die Datenschutz-Grundverordnung, mit der sich die EU auf einheitliche Regeln bei der Verarbeitung persönlicher Daten geeinigt hat. Damit einhergehend ergeben sich auch für Blogbetreiber einige wichtige Dinge, die es zu beachten gilt. Dies gilt etwa mit Blick auf die nötige Datenschutzerklärung und auf das Sammeln von Daten wie IP-Adressen. Gerade für die wichtigste und daher mit Abstand am weitesten verbreitete Blog-Software WordPress gibt es hier jedoch zahlreiche nützliche Plugins, die bei der Umsetzung aller wichtigen Punkte behilflich sind. Dazu zählen etwa die Cookie-Benachrichtigung, automatisch generierte und rechtssichere Datenschutzerklärungen und viele Dinge mehr.

Finanzierung und Geld verdienen: Vorsicht mit der Werbung
Google Adsense, Werbebanner oder Casino-Partnerprogramme, die den Besuchern des eigenen Blogs einen Online Casino Bonus ohne Einzahlung sofort 2020 anbieten - Profitable Einnahmequellen gibt es für erfolgreiche Blogs durchaus. Prinzipiell lässt sich ein kleiner privater Blog jedoch sehr einfach und kostengünstig realisieren. Große finanzielle Hürden müssen die künftigen Blogbesitzer jedenfalls nicht nehmen. Und auch wenn der Reiz steigt, mit dem eigenen Blog eventuell ein paar Euro nebenbei zu verdienen, sollte man sich dies gut überlegen. Sobald nämlich die ersten Werbebanner auf den Seiten eingebunden sind, gilt der eigene Blog streng genommen nicht mehr als privat. Damit einhergehend ergeben sich etliche weitere rechtliche Verpflichtungen wie etwa eine Impressumspflicht.

Urheberrecht: Fremde Bilder, Videos und Texte
Dem Urheberrecht müssen Webseitenbetreiber praktisch seit Anbeginn des Internets besonders viel Aufmerksamkeit widmen. Immerhin gilt das deutsche Urheberrechtsgesetz als eines der strengsten der Welt. Blogbetreiber sollten daher mit dem Einbinden von fremden Bildern, Videos und Texten vorsichtig sein. Mal eben ein Bild aus einem sozialen Netzwerk kopieren oder einen Beitrag eines Nachrichtenmagazins unverändert auf seinen Seiten veröffentlichen ist jedenfalls eine eher schlechte und im dümmsten Fall sehr teure Idee. Selbst bei vermeintlich lizenzfreien Inhalten und Bildern sollte man große Vorsicht walten lassen.

DSGVO

DSGVO
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Freie Meinungsäußerung: Nicht alles ist erlaubt
In Deutschland gilt zwar das Recht auf freie Meinungsäußerung. Verleumdungen, Beleidigungen, Rufmord und Hetzreden sind hiervon aber selbstverständlich ausgenommen. Ein Blog ist also kein Freifahrtschein dafür, alles zu veröffentlichen, was einem in den Sinn kommt. Gerade bei Blogs, die sich mit heiklen und kontroversen Dingen beschäftigen wie etwa Politik, sind nicht nur die Grenzen des guten Geschmacks, sondern auch rechtliche Grenzen schnell überschritten.

Freie Meinungsäußerungen der eigenen Besucher
Neben der eigenen Meinung sollte man auch die Meinung der Besucher im Blick haben. Vor allem dann, wenn man diesen mittels einer Kommentarfunktion erlaubt, die eigenen Blogbeiträge zu kommentieren. Neben etlichen Spam-Kommentaren können hier nämlich auch durchaus andere fragwürdige Inhalte in den Kommentaren vorkommen. Veröffentlicht also ein Besucher einen Kommentar mit einem bedenklichen Inhalt, seien es Bilder, Links zu rechtlich zweifelhaften Angeboten usw., kann im dümmsten Fall die sogenannte Störerhaftung greifen. Wenngleich sich auch die Rechtslage in diesem Punkt in den vergangenen Jahren zugunsten der Seitenbetreiber verbessert hat. Dennoch kann es sich empfehlen, Kommentare nicht automatisch, sondern erst nach händischer Überprüfung zu veröffentlichen.

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